Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stübgen,

als Sprecher*innenrat der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten unterstützen wir das formulierte Anliegen der Landesbeauftragten - die Stellung und Rechte von kommunalen Beiräten und Beauftragten in der Kommunalverfassung zu stärken.

Das, in Deutschland 2009 ratifizierte, Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) konkretisiert universelle Menschenrechte und verdeutlicht ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Um alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, in Entscheidungsprozessen zu beteiligen und eine gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen, ist die Unterstützung der Entscheidungsträger*innen durch Beiräte und Beauftragte essentiell. Dabei beraten Beiräte die kommunalen Beauftragten, was in dieser Kombination eine umfangreiche Interessenvertretung ermöglicht.

Die Aufgaben von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind im Leitbild festgehalten, welches im Juli 2021 veröffentlicht wurde. Um dieses breite Aufgabenspektrum und das hohe Anforderungsprofil an die Funktion erfüllen zu können, ist die konkrete Benennung und somit Verankerung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und ihrer Rechte als hauptamtliche Ansprechperson in der Kommunalverfassung notwendig. Nur so kann umfassende Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verwirklicht und die Vertretung der Interessen im Land und den Kommunen entsprechend des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes sichergestellt werden.

Bei Fragen oder für einen Austausch zu diesem Sachverhalt stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johanna Fischer

gez. Antje Bauroth

gez. Holger Dreher

gez. Dr. Normen Franzke

Zum Download

Positionspapier ‧ PDF ‧ 115.96 KByte ‧ 15.08.2022