Normen Franzke

Der Pflegestützpunkt, die Straßenverkehrsbehörde und das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) trafen sich am 22.07.2020. In der Beratung wurde u.a. die Zusammenarbeit bei der Erteilung einer Parkerleichterung besprochen.

So prüft das LASV automatisch bei der Ermittlung des Grades der Behinderung, ob ein Antragsteller zum anspruchsberechtigten Personen gehört. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das LASV eine Bescheinigung aus. Diese muss als Nachweis bei der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden. Die Straßenverkehrsbehörde bewertet nicht den Gesundheitszustand – dies erfolgt ausschließlich beim LASV.