Insgesamt lebten zum Zeitpunkt der Erarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes 2001 /2002 im ZiS-Gebiet ca. 3.830 Menschen, 3,5 % der Einwohner der Stadt. Das Durchschnittsalter lag mit über 44 Jahren deutlich über dem Cottbuser Durchschnitt von 40,4 Jahren. Der Anteil ausländischer Mitbewohner ist in der Spremberger Vorstadt mit ca. 2 % sehr gering. Der Anteil von Sozialhilfeempfängern im ZiS-Gebiet entsprach in etwa dem Stadtdurchschnitt, lag aber in Teilbereichen erheblich über diesem Anteil.

Rechtsgrundlage und Finanzierung

Grundlage der Handlungsinitiative ist eine Förderrichtlinie des Landes Brandenburg. Mit ihr wird insbesondere geregelt, welche Projekte förderfähig sind.

Finanziert wird das Förderprogramm überwiegend durch die Europäische Union, konkret aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Dieser Fonds übernimmt einen Anteil von 75 % der förderfähigen Kosten. Weitere Informationen über die Regionalpolitik der Europäischen Union und den EFRE erhalten sie hier.

Das Land Brandenburg trägt bis Ende 2005 einen Anteil von 5 %, die Stadt Cottbus finanziert den verbleibenden Anteil von 20 % aus dem städtischen Haushalt. Ergänzt wird die Finanzierung nach Möglichkeit durch Mittel der Agentur für Arbeit, bisher im Wesentlichen durch BSI-Mittel (Beschäftigung schaffende Infrastruktur). Beim Straßenausbau werden darüber hinaus Anliegerbeiträge gemäß der Straßenbaubeitragssatzung erhoben.