Rahmenbedingungen

Vor der Beantragung der Förderung eines Projektes ist es erforderlich, das die Planung qualifiziert vorbereitet wird. Die Erarbeitung der Planung muss durch die Stadt Cottbus vorfinanziert werden. Die Planung wird "baufachlich geprüft", d.h. von Experten wird geprüft, ob die Planung den Grundsätzen einer sparsamen Mitteilverwendung entspricht. Auf Basis dieser Unterlagen erfolgt die Antragstellung beim Landesamt für Bauen und Verkehr. Dieses stellt die Anträge nach eigener Prüfung bei einem Lenkungskreis, der beim Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung angesiedelt ist, vor. Nach einer positiven Stellungnahme wird der Antrag an den "EFRE-Ausschuss" weitergeleitet. Wenn auch dieser den Antrag befürwortet, erteilt die Investitionsbank des Landes Brandenburg den Zuwendungsbescheid und mit der Realisierung des Projektes kann begonnen werden.

Ablauf: Antrags- und Bewilligungsverfahren