Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.06.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Südhof Döbbrick“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von ca. 2 ha umfasst die in der Gemarkung Döbbrick, Flur 5 gelegenen Flurstücke 123 tlw., 124 tlw., 125 tlw. und 126 tlw.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch Wohnbauflächen, im Nordosten und Osten durch Flächen für die Landwirtschaft, im Süden durch die neu angelegte Waldfläche und im Westen durch die Straße Döbbrick Süd begrenzt. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Südhof Döbbrick“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung des Standortes geschaffen werden. Im Süden der Ortslage Döbbrick gelegen, ist eine Weiterentwicklung mit dem Ziel der Aufwertung und des Ausbaues des Reiterhofes mit Longierhalle und Wohnhaus nur durch die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen realisierbar. Da eine Privilegierung gemäß § 35 BauGB nicht gegeben ist, ergibt sich ein Planerfordernis.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB aufgestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekanntgemacht.

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.