Geltungsbereich Bebauungsplan "Sandower Spreebogen"
Geltungsbereich Bebauungsplan "Sandower Spreebogen"
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 24.11.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Sandower Spreebogen“ in der Fassung vom September 2021 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und beschlossen, nachfolgende Planungsdokumente gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet mit ca. 200 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau schaffen sowie die naturschutzfachlich sensiblen Bereiche des Waldbestandes und des Uferstreifens der Spree planungsrechtlich sichern.

Der im Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2013 beschriebene Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. O/21/92 „Sandower Spreebogen“ wird geändert und reduziert sich auf ca. 4,1 ha. Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist in nebenstehendem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom September 2021.

Da der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung wird bedingt durch die COVID-19-Pandemie auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung vom September 2021 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen Unterlagen im Internet ersetzt.

Dementsprechend werden die Planungsdokumente vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 07.02.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird auf Grundlage von § 4 Plan-SiG ausgeschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls zum Download ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 zur Verfügung steht.

Unterlagen zum Download:
Amtliche Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 347.71 KByte ‧ 28.12.2021
Entwurf Planzeichnung ‧ PDF ‧ 1.75 MByte ‧ 28.12.2021
Entwurf Begründung ‧ PDF ‧ 3.78 MByte ‧ 28.12.2021
Fachbeitrag Artenschutz ‧ PDF ‧ 5.94 MByte ‧ 28.12.2021
Geotechnisches Gutachten zur tiefbaulichen Erschließung ‧ PDF ‧ 4.58 MByte ‧ 28.12.2021
Gutachten zur Niederschlagsentwässerung ‧ PDF ‧ 4.53 MByte ‧ 28.12.2021