Geltungsbereich Bebauungsplan "Sandower Spreebogen"
Geltungsbereich Bebauungsplan "Sandower Spreebogen"
Stadtverwaltung Cottbus

Der Bebauungsplan Nr. O/21/92 "Sandower Spreebogen" soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet mit ca. 200 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau schaffen sowie die naturschutzfachlich sensiblen Bereiche des Waldbestandes und des Uferstreifens der Spree planungsrechtlich sichern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:

  • im Norden: Elisabeth-Wolf-Straße
  • im Osten: Wilhelm-Riedel-Straße
  • im Süden: Fährgasse
  • im Westen: Uferbereich der Spree.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 4,1 ha. Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist in nachfolgendem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Mai 2022.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 24.11.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. O/21/92 „Sandower Spreebogen“ in der Fassung vom 29.09.2021 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und beschlossen, vorstehende Planungsdokumente gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 03.01.2022 bis 04.02.2022.

Im Ergebnis dieser Auslegung und der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Festsetzungen mit Bezug zu den vorhandenen Altlastenverdachtsflächen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Daher erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Die gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch vorgeschriebene erneute öffentliche Auslegung wird, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung vom Mai 2022 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen Unterlagen im Internet ersetzt.

Da der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Daten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Dementsprechend werden die vorgenannten Dokumente vom 30.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022 im Internet unter an dieser Stelle bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, soweit sie sich auf die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes beziehen. Diese sind bis spätestens 19.06.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung:

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