Geltungsbereich Bebauungsplan
Geltungsbereich Bebauungsplan
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 26.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. N/33/118 „Saspow Grünstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 02.09.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes geschaffen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,6 Hektar und schließt die in der Flur 71 der Gemarkung Saspow gelegenen Flurstücke 109/1 (tlw.), 109/3 (tlw.), 110 (tlw.) und 111 (tlw.) ein. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 02.09.2022.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung wird auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung vom 02.09.2022 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen im Internet ersetzt.

Dementsprechend werden die vorgenannten Dokumente vom 28.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 04.01.2023 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird auf Grundlage von § 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Unterlagen zum Download