Geltungsbereich Bebauungsplan
Geltungsbereich Bebauungsplan
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 22.12.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Feuer- und Rettungswache II – Ewald-Haase-Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 0,73 ha umfasst die in der Gemarkung Brunschwig, Flur 54 gelegenen Flurstücke 121, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 216 und 253.

Der Geltungsbereich wird im Osten durch die Ewald-Haase-Straße und im Süden durch die Zimmerstraße begrenzt. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB hiermit bekanntgemacht.

Planungsziel ist die Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge im Feuerwehr- und Rettungsdienst durch langfristige Sicherung mittels Erweiterung der Feuer- und Rettungswache II in der Ewald-Haase-Straße.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs.1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich für den Zeitraum vom 31.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie werden die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. N/28/124 „Feuer- und RettungswacheII – Ewald-Haase-Straße“ nach § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 08.02.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden.

Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO), welches ebenfalls zum Download ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 zur Verfügung steht.

Planunterlagen:

Übersichtsplan (räumliche Verortung im Stadtgebiet) ‧ PDF ‧ 573.90 KByte ‧ 28.01.2022

Geltungsbereich des Bebauungsplanes ‧ PDF ‧ 585.20 KByte ‧ 28.01.2022