Geltungsbereich Bebauungsplan
Geltungsbereich Bebauungsplan
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 27.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Lausitz-Park“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 08.03.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die zukunftsfähige Umstrukturierung des bestehenden Einkaufszentrums schaffen und dabei sicherstellen, dass nachteilige städtebauliche Auswirkungen auf die Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich ausgeschlossen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt die in der Gemarkung Groß Gaglow, Flur 1 gelegenen Flurstücke 194/21, 1052, 1080, 1081, 1082, 1083, 1089, 1090, 1363, 1364, 1383 (teilweise) und 1385 (teilweise) mit einer Gesamtfläche von ca. 12,3 ha ein.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: Autobahn A 15
  • im Osten: Grundstück Madlower Chaussee 6 (westliche Grenze des Flurstückes1848 der Flur 1)
  • im Süden: Madlower Chaussee
  • im Westen: Sachsendorfer Straße

Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 08.03.2022.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit der zugehörigen Begründung und weiteren umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt.

Diese öffentliche Auslegung erfolgt auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet. Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen vom 31.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 04.07.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse Bauplanung@Cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung: