Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 24.06.2020 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB beschlossen, für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Wohngebiet Dissenchener Binnendüne I“ aufzustellen und das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans für diesen Teilbereich einzuleiten.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes auf dem derzeit brachliegenden Gewerbegrundstück geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha und schließt die in der Flur 1 der Gemarkung Dissenchen gelegenen Flurstücke 330, 974, 975, 976, 977, 978 ein.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Westen durch die Dissenchener Schulstraße, im Süden durch die vorhandene Bebauung der Ortslage Dissenchen und im Osten durch das Tranitz-Fließ gebildet. Im Norden grenzt das Entwicklungsgebiet an das zukünftige Plangebiet „Wohngebiet Dissenchener Binnendüne II“, das sich im Eigentum von Dritten befindet. Beide Eigentümer verfolgen eine untereinander und mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz abgestimmte städtebauliche Entwicklung der Flächen, jedoch mit unterschiedlichen zeitlichen Horizonten. Daraus resultiert die getrennte Durchführung der Bebauungsplanverfahren.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSIG) wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch die Veröffentlichung der Auslegungsunterlagen im Internet ersetzt.

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfahren geändert.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Dissenchener Binnendüne I“ einschließlich seiner Begründung sowie der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung, in der jeweiligen Fassung vom September 2021, wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum vom 04.10.2021 bis einschließlich 11.10.2021 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieses Zeitraums können zu den Unterlagen Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis 13.10.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.

Die Unterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung:

Vorentwurf Bebauungsplan - Planzeichnung ‧ PDF ‧ 1.10 MByte ‧ 01.10.2021

Vorentwurf Bebauungsplan - Begründung ‧ PDF ‧ 1.68 MByte ‧ 01.10.2021

Vorentwurf Änderung Flächennutzungsplan - Planzeichnung ‧ PDF ‧ 9.11 MByte ‧ 01.10.2021

Vorentwurf Änderung Flächennutzungsplan - Begründung ‧ PDF ‧ 1.04 MByte ‧ 01.10.2021

Informationsblatt Datenschutz ‧ PDF ‧ 112.92 KByte ‧ 25.06.2021