Stadtverwaltung Cottbus

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Birkengrund“ sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von ca. 12 Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Daher schließt der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes die in der Flur 1 der Gemarkung Gallinchen gelegenen Flurstücke 1124, 1232, 1234, 2160 sowie 2244 mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha ein.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: Wohnbebauung Gaglower Straße 47 bis 55 / Harnischdorfer Straße 74
im Osten: Waldfläche
im Süden: Wohnbebauung Harnischdorfer Straße 66-65 / Waldfläche
im Westen: Harnischdorfer Straße

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Birkengrund" einschließlich der zugehörigen Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom 03. März 2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 02.11.2020 bis 04.12.2020. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurde die naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsregelung überarbeitet und als externe Ersatzmaßnahme der ökologische Waldumbau einer Waldfläche in Gallinchen (Flur 2, Flurstück 36) in die Ausgleichsbilanzierung aufgenommen.

Daher erfolgt gemäß § 4a (3) BauGB eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB. Diese wird bedingt durch die COVID-19-Pandemie auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung vom 01.04.2021 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet ersetzt.

Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen vom 28.06.2021 bis einschließlich 31.07.2021 an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 04.08.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse Bauplanung@Cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird auf Grundlage von § 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung:

Amtliche Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 248.11 KByte ‧ 25.06.2021

Entwurf Planzeichnung ‧ PDF ‧ 1.88 MByte ‧ 25.06.2021

Entwurf Begründung ‧ PDF ‧ 2.32 MByte ‧ 25.06.2021

Fachbeitrag Artenschutz ‧ PDF ‧ 5.20 MByte ‧ 25.06.2021

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ‧ PDF ‧ 278.54 KByte ‧ 25.06.2021

Informationsblatt Datenschutz ‧ PDF ‧ 112.92 KByte ‧ 25.06.2021