Stadtverwaltung Cottbus

Der Bebauungsplan Nr. O/20/106 "Sondergebiet Hermannstraße" soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Erweiterung der Verkaufsfläche und für Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb des Einkaufskomplexes Hermannstraße 16 schaffen sowie neue Wegebeziehungen und umgebende Grünflächen mit wertvollem Großgrünbestand weitestgehend planungsrechtlich sichern.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 27.11.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. O/20/106 "Sondergebiet Hermannstraße" einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 30.08.2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 03.02.2020 bis 10.03.2020.

Im Ergebnis dieser Auslegung wurden insbesondere die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes überarbeitet. Daher erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Die gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch vorgeschriebene erneute öffentliche Auslegung wird bedingt durch die COVID-19-Pandemie auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung vom 01.04.2021 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet ersetzt.

Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen vom 03.05.2021 bis einschließlich 07.06.2021 an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 09.06.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse Bauplanung@Cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird auf Grundlage von § 4 PlanSiG ausgeschlossen.

Die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung:

Amtliche Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 198.55 KByte ‧ 30.04.2021

Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen ‧ PDF ‧ 1.94 MByte ‧ 30.04.2021

Begründung mit Umweltbericht ‧ PDF ‧ 3.08 MByte ‧ 30.04.2021

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse ‧ PDF ‧ 646.17 KByte ‧ 31.01.2020

Auswirkungsanalyse Einzelhandel ‧ PDF ‧ 2.38 MByte ‧ 15.07.2019

Baumgutachten ‧ PDF ‧ 8.05 MByte ‧ 15.07.2019

Bodengutachten ‧ PDF ‧ 5.97 MByte ‧ 15.07.2019

Schalltechnisches Gutachten ‧ PDF ‧ 4.41 MByte ‧ 15.07.2019

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt ‧ PDF ‧ 144.40 KByte ‧ 30.04.2021

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ‧ PDF ‧ 418.33 KByte ‧ 30.04.2021

Stellungnahme Bodendenkmalpflege ‧ PDF ‧ 53.61 KByte ‧ 30.04.2021

Informationsblatt Datenschutz ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019