Die Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz hat mit Beschluss vom 19.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grenzstraße Wohngebiet 2“ beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSIG) wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch die Veröffentlichung des Vorentwurfes einschließlich der Begründung im Internet ersetzt.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Gallinchen „Grenzstraße Wohngebiet 2“ in der Fassung vom Januar 2021 und seine Begründung hier für den Zeitraum vom 22.02.2021 bis einschließlich 02.03.2021 zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen in Stellungnahmen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 05.03.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus/Chóśebuz zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse Bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches hier mit veröffentlicht wird.

Die Unterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung: