Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 25.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Einkaufszentrum Lausitz Park“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 26.10.2019 bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die zukunftsfähige Umstrukturierung des bestehenden Einkaufszentrums schaffen.

Sein räumlicher Geltungsbereich schließt die in der Gemarkung Groß Gaglow, Flur 1 gelegenen Flurstücke 1364, 1089, 1363, 1383 (tw.), 1385 (tw.), 1052, 1080, 1081, 1082, 194/21, 1083 und 1090 mit einer Gesamtfläche von ca. 12,3 ha ein.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten. Auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung der Planungsdokumente im Internet ersetzt. Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplans „Einkaufszentrum Lausitz Park“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom September 2021 für den Zeitraum vom 18.10.2021 bis einschließlich 25.10.2021 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieses Zeitraums können zu den Unterlagen Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind spätestens bis 27.10.2021 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches unten zum Download zur Verfügung steht.

Unterlagen zum Download: