Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.11.2020 für das Gebiet des Technologie- und Industrieparks (TIP) die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung einschließlich der entsprechenden Bekanntmachungsanordnung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz am 12.12.2020.

Ergänzend stehen die vorgenannten Dokumente und der Lageplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Satzung hier zum Download zur Verfügung:

Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 658.18 KByte ‧ 10.12.2020

Bekanntmachungsanordnung ‧ PDF ‧ 200.03 KByte ‧ 10.12.2020

Lageplan mit räumlichem Geltungsbereich der Satzung ‧ PDF ‧ 2.73 MByte ‧ 10.12.2020