Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.11.2020 für das Gebiet der ehemaligen Albert-Zimmermann-Kaserne (TIP Nord) die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung einschließlich der entsprechenden Bekanntmachungsanordnung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz am 12.12.2020.
Ergänzend stehen die vorgenannten Dokumente und der Lageplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Satzung hier zum Download zur Verfügung:
Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 634.71 KByte ‧ 10.12.2020
Bekanntmachungsanordnung ‧ PDF ‧ 199.71 KByte ‧ 10.12.2020
Lageplan mit räumlichem Geltungsbereich der Satzung ‧ PDF ‧ 3.20 MByte ‧ 10.12.2020