Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 30.09.2020 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W,N/40,38/117 "Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 2 und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Der Text der entsprechenden amtlichen Bekanntmachung steht hier zum Download zur Verfügung:

amtliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Forschung und Entwicklung" Teilbereich 2 sowie Änderung des Flächennutzungsplanes ‧ PDF ‧ 259.07 KByte ‧ 21.10.2020