Ausgehend von der im September 2009 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung Cottbuser Grundschulen und dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport (Jugendamt) wurde mit Schulleitern der weiterführenden Schulen ebenfalls ein gemeinsamer Arbeitsprozess mit Unterstützung des Staatlichen Schulamtes in Gang gesetzt.

Entstanden sind schulinterne Verfahrensstandards für den Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdungen, die explizit auf die jeweilige Ausrichtung der Schule angepasst sind.

Mit dieser Vereinbarung wurde eine verbindliche, transparente Struktur der Zusammenarbeit der weiterführenden Schulen der Stadt Cottbus mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport (Jugendamt) in Fällen von Kindeswohlgefährdung beschrieben.

Basis für eine erfolgreiche Arbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz ist eine gelingende Kooperation zwischen beiden Institutionen. Dies setzt Kenntnisse über die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des jeweils anderen Partners sowie einen wertschätzenden Umgang miteinander voraus.

Am 23. Mai 2011 wurde die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Cottbuser Schulen der Sekundarstufe I und dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung mit den Schulleitern und Schulleiterinnen, dem Schulrat Herrn Schwede sowie der Fachbereichsleiterin Frau Hansch unterzeichnet.

Mit diesem Teilkonzept tragen das Staatliche Schulamt und die weiterführenden Schulen der Stadt Cottbus dazu bei, das vorliegende Kinderschutzkonzept der Stadt Cottbus zu erweitern, um ein gemeinsames, verbindliches Handlungskonzept aller am Kinderschutz Beteiligten weiter zu entwickeln.