Der Schutz von Kindern und Jugendlichen als öffentliche Aufgabe hat nicht an Aktualität verloren. Im Gegenteil: Eine unübersichtlicher werdende Gesellschaft, neue Zeiterscheinungen, Moden, Konsumtendenzen und Medien werfen die Frage nach einem angemessenen Schutz von Kindern und Jugendlichen immer wieder auf. Auf dem Weg hin zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung sind die jungen Menschen heute einer Fülle von prägenden gesellschaftlichen Einflüssen ausgesetzt.

Was beinhaltet der Kinder- und Jugendschutz?

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen durch geeignete Präventionsmaßnahmen zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Persönlichkeitsentwicklung und zu Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen unterstützen. Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz leistet einen Beitrag zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien bzw. die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. Wesentliche Aufgabe des gesetzlichen Jugendschutzes ist es Jugendgefährdungen zu erkennen, auf sie hinzuweisen und verantwortliche Personen bzw. Institutionen über mögliche Gefährdungen für junge Menschen zu informieren. Dabei soll verdeutlicht werden wie Kinder und Jugendliche wirksam geschützt werden können.

Gesetzestexte zum Jugendschutz

Thema Kinder und Jugendschutz: