
Die gesetzlichen Regelungen für Kontaktpersonen entfallen.
Kontaktpersonen werden gebeten, sich entsprechend umsichtig zu verhalten.
Das bedeutet:
-
freiwillig Kontakte einschränken
-
verstärkte Händehygiene
-
Mund - Nasen - Bedeckung tragen
-
Durchführen von Testungen als Selbsttest oder in einem Bürgertestzentrum
-
bei Auftreten von Symptomen Abklärung durch den Hausarzt