Der Amtsärztliche Dienst des Fachbereiches Gesundheit erstellt Gutachten für Behörden, sonstige öffentliche Einrichtungen und Sozialleistungsträger. Amtsärztliche Stellungnahmen, Zeugnisse und Gutachten werden i.d.R. nach ärztlicher Untersuchung erteilt bzw. erstellt. Die Untersuchungen erfolgen durch die Amtsärztin des Fachbereiches Gesundheit der Stadtverwaltung Cottbus und umfassen die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, körperliche Untersuchung sowie ggf. Funktionsteste (Hör- und Sehtest) und Laboruntersuchungen.

Untersuchungen für folgende Anlässe werden im Auftrag anderer Behörden bzw. für Fachbereiche der Stadtverwaltung Cottbus durchgeführt:

  • Begutachtungen gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften, wie z.B. Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Feststellung der Dienstfähigkeit, Beurteilung von Dienstunfallfolgen

  • Medizinische Fragestellungen rund um die Beihilfe, wie z.B. Notwendigkeiten von Rehabilitationsmaßnahmen (Kur)

  • Begutachtungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII), u. a. Pflegebedürftigkeit, Eingliederungshilfen, medizinische Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln, Mehrbedarf

  • Untersuchungen für die Ausländerbehörde

In folgenden Fällen führt der Fachbereich Gesundheit auch Untersuchungen für Privatpersonen durch, sofern dies durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgesehen ist:

  • Belehrung für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (ehemals Gesundheitszeugnis/Nachweisheft)

  • Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist)

  • Begutachtung zur Feststellung eines Nachteilausgleichs
    Fristverlängerung in Prüfungssituationen

  • Bescheinigungen für das Finanzamt

  • Bescheinigungen zum Adoptionsverfahren

Nach Beauftragung des Fachbereiches Gesundheit durch eine andere Behörde erfolgt eine Terminbenachrichtigung zur Untersuchung durch den Fachbereich Gesundheit. Anderenfalls sind Terminabsprachen telefonisch, elektronisch oder schriftlich möglich.