Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert in Artikel 23 von den Mitgliedstaaten die Einführung eines Systems für Umweltinspektionen, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der zu überwachenden Anlagen auf die Umwelt umfasst. Zur Umsetzung der Regelungen dieser Richtlinie hat die Bundesregierung für das wasserrechtliche Verfahren bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen die Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV vom 2. Mai 2013 erlassen.