Lärmaktionsplan für die Stadt Cottbus/Chóśebuz - Fortschreibung 2017/2018 (Stufe 3)

Lärm ist in den Städten und Gemeinden eines der größten Umwelt- bzw. Gesundheitsprobleme. Bei dauerhaft zu hohen Schallimmissionsbelastungen sind gesundheitsschädliche Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen. Der Straßenverkehrslärm bildet die wichtigste Lärmquelle im kommunalen Bereich und ist gleichzeitig Synonym für andere negative Wirkungen des Verkehrs, wie z. B. Abgas-, Staub- und Erschütterungsbelastungen, Verkehrsunsicherheit, Trennwirkung, Unwirtlichkeit städtischer Räume usw.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie die darauf Bezug nehmenden nationalen gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz. In diesen ist festgeschrieben, dass spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und diese gegebenenfalls fortzuschreiben sind.

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Cottbus/Chóśebuz wurde letztmalig im Jahr 2013 aktualisiert. Für 2017/2018 ist daher eine Überprüfung / Fortschreibung vorzunehmen.

Vom 24.09.2018 bis 22.10.2018 lag der Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans öffentlich aus. Hier stehen Ihnen die daraufhin überarbeiteten Dokumente zum Download zur Verfügung. Die Beteiligungsphase ist abgeschlossen.

Zum Download: