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Informationen aus dem Bereich des Immissionsschutzes

Die Arbeit des Sachgebietes Immissionsschutz basiert auf dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und der Freizeitlärm-Richtlinie .

Zweck dieser Regelungen ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen u.a. vor schädlichen Immissionen (Lärm, Staub, Stoffe, Erschütterungen, Gerüche, Licht) zu schützen.

Zu unseren Aufgaben gehören u.a.

  • Erteilung von Ausnahmezulassungen für Sportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren

  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Benutzung von Tongeräten bei Veranstaltungen

  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden zu verhaltensbedingtem Lärm, der geeignet ist die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich zu beeinträchtigen oder die Nachtruhe zu stören.

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden, die sowohl das Verbrennen von Stoffen im Freien (Feuer), als auch durch Feuerungsanlagen betreffen und durch die Belästigungen (z.B. Geruch, Rauchgas) im privaten Bereich verursacht werden.