Stadt Cottbus/Chóśebuz

1. Wann kann man an der Urne wählen?

Die Wahllokale haben am 09.10.2022 von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

2. Wer kann wo wählen?

Jede und jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf in seinem Wahllokal wählen. Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung genannt und gleich dem der Hauptwahl. Einen Sperrvermerk erhält die- oder derjenige, die bzw. der Briefwahlunterlagen beantragt hat. Die- oder derjenige darf nur dann an der Urne in einem beliebigen Wahllokal wählen, wenn sie bzw. er den mit den Unterlagen versendeten Wahlschein dabei hat. Sonst wird davon ausgegangen, dass per Briefwahl gewählt wurde.

3. Was muss man zur Urnenwahl mitbringen, ist die Wahlbenachrichtigung notwendig?

Zur Urnenwahl muss man persönlich erschienen und ein amtliches Lichtbilddokument , bspw. der Personalausweis, vorzeigen. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht notwendig, erleichtert aber dem Wahlvorstand die Arbeit.

4. Wie erfolgt die Urnenwahl?

Die Urnenwahl ist persönlich und geheim in der Wahlkabine seines Wahllokals durchzuführen. In bestimmten Fällen – bspw. einer Behinderung - ist Hilfe durch eine Vertrauensperson in der Wahlkabine erlaubt.

5. Muss man Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man zur Hauptwahl bereits Briefwahl gemacht hat?

Wer zur Hauptwahl schon für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, braucht keinen erneuten Antrag zu stellen. Die Funktion war standardmäßig eingestellt, konnte aber geändert werden.

Wer sich unsicher ist, ob er schon Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hat oder wer erstmals Briefwahlunterlagen erhalten möchte, kann diese (erneut) möglichst online beantragen. Es wird immer nur der erste Antrag berücksichtigt. Damit ist gewährt, dass jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme abgeben kann.

Das Wahlbüro der Stadt Cottbus/Chóśebuz muss an ca. 17.000 Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen versenden, das nimmt viel Zeit in Anspruch.

Deshalb: Wenn Sie bis einschließlich 27.09.2022 keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, obwohl Sie diese beantragt haben, fragen Sie bitte erst nach dem 27.09.2022 per E-Mail im Wahlbüro nach den Unterlagen: wahlen@cottbus.de .

6. Welche Möglichkeiten gibt es, Briefwahlunterlagen zu beantragen?

Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat auch bei dieser Wahl die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Die Unterlagen können per QR-Code – abgedruckt auf der Wahlbenachrichtigung - angefordert werden, aber auch per E-Mail, online oder per formlosen Brief an die Wahlbehörde.

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis 05.10.2022, 12:00 Uhr auf der Seite www.cottbus.de/wahlschein möglich.

Persönlich abholen kann man die Abstimmungsunterlagen zudem seit dem 20.09.2022 im Lernzentrum in der Berliner Straße zu folgenden Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

  • Mittwoch: 10:00 Uhr – 15:00 Uhr

  • Donnerstag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr

  • Freitag: 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

  • Freitag, 07.10.2022: 10:00 – 18:00 Uhr

Eine persönliche Abholung ist nicht möglich, wenn Sie den Wahlschein mit Briefzustellung beantragt haben (Standard). Dann erhalten Sie die Unterlagen in einem Brief zugestellt.

7. Wie erfolgt die Briefwahl?

Stadt Cottbus/Chóśebuz

Briefwahl - so klappt es.

Weitere Anfragen: wahlen@cottbus.de