Der Antrag auf Regulierung eines Versicherungsschadens kann formlos gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit den Antrag persönlich abzugeben oder per Post oder E-Mail an unten genannte Adressen zu senden.

Im Rechtsamt wird der Schadenersatzantrag registriert und die entsprechende Bearbeitung veranlasst. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung und wird über den weiteren Bearbeitungsverlauf informiert. Für jeden Versicherungsfall gilt, dass eine Entscheidung über Anerkennung oder Ablehnung durch die Stadt nicht getroffen werden kann. Das obliegt dem jeweiligen Versicherer.

Notwendige Unterlagen:

  • formloser Antrag mit möglichst umfassenden Angaben über das Schadenereignis
  • Skizze der Unfallörtlichkeit
  • Foto (nach Möglichkeit)
  • Belege für entstandene Schadenhöhe (können auch nachgereicht werden)

Allgemeine Informationen

Ansprechpartner
Frau Bachmeier
Anschrift
Stadtverwaltung Cottbus
Rechtsamt
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Zimmer 440
Telefon
0355 612-2383
Fax
0355 612-132383