Kurzinformation zum Förderprogramm "Nachhaltige Stadtentwicklung" - Förderung von KMU
Ziel des Programms
Im Rahmen der Förderrichtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg stehen erstmals auch besondere Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss von max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen die der Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen oder der Gründung bzw. Ansiedlung neuer Unternehmen dienen. Ziel der Förderung im Rahmen des INSEK 2020 ist die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Defizite in der Innenstadt. Die Vitalisierung von leer stehenden Bestandsimmobilien hat dabei Priorität.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen
- Einzelhandel
- Gastronomie
- Handwerk
- Sonstige Dienstleistungen
Was wird gefördert?
- Investitionen in Betriebsstätten
- Investitionen in Betriebsausstattung oder zur
- Einführung neuer Technologien
- Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen
- Betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategie
- Spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge
- Maßnahmen zur Integration Behinderter
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Welche Kosten sind förderfähig?
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abzugsfähige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
- Anschaffungs-, Miet- und Pachtkosten von immateriellen Wirtschaftsgütern
- Vorbereitungskosten für investive Maßnahmen
- Kosten im Zusammenhang mit einer nicht investiven Maßnahme
Wie wird gefördert?
- Form der Zuwendung: Zuschuss als De-minimis-Beihilfe
- Höhe der Zuwendung:
- Grundfördersatz von 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Erhöhung des Grundfördersatzes durch Festbeträge für
die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze bis zur Erreichung des Höchstfördersatzes des Zuschusses und zwar
- je neu geschaffenem Arbeitsplatz um 5.000 €
- je neu geschaffenem Frauenarbeitsplatz um 6.000 €
- je neu geschaffenem Ausbildungsplatz um 8.000 €
- Höchstfördersatz max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Höchstförderung max. 200.000 €
- Bagatellgrenze: Zuschuss von 1.000 €
Was ist zu beachten?
Mit der Maßnahme darf erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides begonnen werden!
Geltungsdauer
- Die Richtlinie trat am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Allgemeine Informationen
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Wie ist das Antragsverfahren? Förderanträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. | |||||||||||||
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Wer berät Sie hierzu? Stadtverwaltung Cottbus Neumarkt 5 03046 Cottbus | |||||||||||||
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