Förderung von Unternehmen für Projekte zur nachhaltigen Stadtentwicklung

Neue Förderrichtlinie bietet Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) Fördermöglichkeiten

Foto: Begrenzung des Fördergebiets Für die Stabilisierung und Entwicklung der Innenstädte bzw. ausgewählter Stadtteile ist die wirtschaftliche Aktivität von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von besonderer Bedeutung.

Die Richtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung berücksichtigt diesen Zusammenhang und ermöglicht die Förderung der unternehmerischen Initiative und der lokalen Beschäftigung von KMU,

Die Stadt erhält damit ein weiteres Instrument, die Entwicklung von räumlichen Schwerpunktbereichen zu befördern. Das Vorhaben ist räumlich und inhaltlich der Schlüsselmaßnahmen 1 des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) zuzuordnen und dient der Erreichung der im INSEK formulierten Ziele.

Schlüsselmaßnahme 1: Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Defizite in der Innenstadt mit den Schwerpunkten

  • Weiterführung Sanierungsgebiet Modellstadt Cottbus
  • Funktionale Neuordnung und Stärkung des Bahnhofsumfeldes
  • Entwicklung und Konsolidierung des Bereiches Ostrow
  • Entwicklung und Konsolidierung des Bereiches westliche Stadterweiterung

Die Stadt Cottbus hat als Förderkulisse die im INSEK festgelegte Innenstadtabgrenzung gewählt. Darüber hinaus erfolgte eine räumliche Schwerpunktsetzung innerhalb dieser Grenzen. Die Vitalisierung von leer stehenden Bestandsimmobilien hat Priorität.

Im Informationsflyer sowie in der Kurzinformation sind die wichtigen Eckpunkte der Förderung zusammengestellt.

Gern beraten wir Sie und gewähren jegliche Unterstützung.

Allgemeine Informationen

Anschrift
Stadtverwaltung Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Ansprechpartner
Ansprechpartner ZimmerTelefonE-Mail
Sylvia Uhlich 219 0355-612 2824 sylvia.uhlich@cottbus.de
Peter Schirrgott 217/218 0355-612 2822 peter.schirrgott@cottbus.de
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