Aktuelles zu möglichen Vergabeverfahren und zur Transparenz der Auftragsvergabe
1. Erhöhung der Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen nach VOL und VOB (gem. Rundschreiben zum kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg – Anhang 14 -Gesch. Z.: III/1-346-31/2008 vom 28.07.2008)
Bis zum Ende des Kalenderjahres 2010 ist es gem. o. g. Rundschreiben möglich, vom Grundsatz der Durchführung der Öffentlichen Ausschreibung über das in der VOL und VOB angegebenen Maß hinaus abzuweichen. Dies trifft auch für Maßnahmen zu, die nicht in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II stehen. Dazu hat die Stadt Cottbus sich bekannt und folgende nachstehende Regelungen getroffen:
- VOB
Im Bereich der VOB werden Freihändige Vergaben bis zu einer kalkulierten Auftragssumme von 100.000,00 € (netto) und Beschränkte Ausschreibungen bis zu einer kalkulierten Auftragssumme von 1 Mio. € (netto) ohne besondere Gründe durchgeführt. - VOL
Im Bereich der VOL werden Freihändige Vergaben bis zu einer kalkulierten Auftragssumme von 100.000,00 € (netto) ohne besondere Gründe durchgeführt. - Freiberufliche Leistungen ab einer Kalkulationssumme von 100.000,00 € (netto) sind auf einer Vergabeplattform oder in einem Ausschreibungsblatt öffentlich bekannt zu geben. Ein „schwarzes Brett“ gilt nicht als angemessene öffentliche Bekanntmachung.
Für alle Verfahren gilt jedoch:
Es tritt kein Automatismus zur Durchführung von Freihandvergaben und Beschränkten Ausschreibungen bis zu den o. g. angegebenen Wertgrenzen ein. Bei jeder Vergabe wird entsprechend der Art und des Umfanges der geplanten Lieferungen und Leistungen jeweils neu die Auswahl der Vergabeart überdacht und entscheiden.
Bei allen Verfahren ohne öffentliche Teilnahmewettbewerbe gebietet das Diskriminierungsverbot die Gleichbehandlung aller Bieter, sofern nicht nachvollziehbare Gründe für eine Ungleichbehandlung bestehen.
Das Verbot der Bevorzugung ortsansässiger Bieter bleibt nach wie vor bestehen. Kleinere und mittlere Unternehmen können durch Aufteilung in Fach- und Teillose bessere Chancen bekommen. Die Losaufteilung ist seit 24.04.2009 lt. GWB sogar vorgeschrieben. Soweit es durch die Art des Auftrages gerechtfertigt ist, können besondere Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse oder eine bestimmte Erreichbarkeit /Anwesenheit vor Ort verlangt werden. Dies muss jedoch sachgerecht sein und in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen.
2. Transparenzgebot auch bei Freihändigen Vergaben, Beschränkten Ausschreibungen und freiberuflichen Leistungen (gem. Rundschreiben zum kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg – Anhang 14 - Gesch. Z.: III/1-346-31/2008)
Das o. g. Rundschreiben schreibt eine Informationspflicht hinsichtlich des Transparenzgebotes vor.
In der Stadt Cottbus wird daher seit 15.05.2009 auf den hier folgenden Internetseiten der Stadt Cottbus
über geplante
- Freihändige Vergabeverfahren gemäß VOL/A ab einem kalkulierten Auftragswert von 25.000,00 € (netto),
- Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergabeverfahren gemäß VOB/A ab einem kalkulierten Auftragswert von 50.000,00 € (netto) sowie
- freiberufliche Leistungen ab einem kalkulierten Auftragswert von 25.000,00 € (netto)
informiert.
Nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens wird ebenfalls auf diesem Weg eine erneute Eintragung über den künftigen Auftragnehmer vorgenommen.