Förderprogramm: Qualifizierung in klein- und mittelständischen Unternehmen
Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in Unternehmen (KMU)
| Geltungsdauer: | Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) vom 24.07.2008 gilt bis 31.12.2011 (finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF) |
| Veröffentlichung: | Amtsblatt für Brandenburg Nr. 35 vom 03.09.2008 |
| Förderfähig sind: |
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| Gefördert werden: |
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| Antragsteller: | können entweder erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von 43 Mio. EUR mit Betriebssitz im Land Brandenburg sein. |
| Hinweis: | Die Antragstellung, -bearbeitung, -bewilligung und Abrechnung zu den einzelnen Förderprogrammen erfolgt online über das LASA Portal. Jeder Antragsteller muss sich hier zuerst registrieren lassen und seine Stammdaten eingeben, bevor er Antragsformulare und andere Dokumente online ausfüllen und über das Portal an die LASA Brandenburg GmbH senden kann. Maßnahmen, die vor Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen oder begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Als Beginn gilt bereits die verbindliche Anmeldung. |
| Ausgeschlossen von der Förderung sind: |
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| Antragstermine: | Anträge können jederzeit, aber min. 6 bis max. 12 Wochen vor Maßnahmebeginn im LASA-Portal (www.lasa-brandenburg.de) gestellt werden. |
Allgemeine Informationen
| www.lasa-brandenburg.de | |
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LASA Brandenburg GmbH Regionalbüro für Fachkräftesicherung Am Turm 14 03046 Cottbus | |
| Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild) | |
| 0331 - 6002 – 465 / - 466 | |
| 0355 - 288 61 48 |