Arbeitsinhalte der Arbeitsförderung auf den öffentlichen Flächen der Stadt und in Einrichtungen der Stadtverwaltung Cottbus

Arbeitsförderprojekte können nur dann auf den öffentlichen Flächen der Stadt und in Einrichtungen der STVW Cottbus umgesetzt werden, wenn eine Stellungnahme des Personalrates der STVW bzw. der jeweils zuständigen Personalräte vorliegt. Ziel ist es, die Verdrängung von regulären Beschäftigungsverhältnissen auszuschließen.

Dokumente zum Download

Sollten Sie weitere Arbeitsförderprojekte auf den öffentlichen Flächen der Stadt und in Einrichtungen der Stadtverwaltung Cottbus planen, so wenden Sie sich bitte an:

Anschrift
Stadtverwaltung Cottbus
Büro des Oberbürgermeisters
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild)
Ansprechpartner
Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik
Karin Kasch
Telefon
0355 / 612 2857
Fax
0355 / 612 2705
E-Mail-Adresse
Karin.Kasch@cottbus.de