Arbeitsinhalte der Arbeitsförderung auf den öffentlichen Flächen der Stadt und in Einrichtungen der Stadtverwaltung Cottbus
Arbeitsförderprojekte können nur dann auf den öffentlichen Flächen der Stadt und in Einrichtungen der STVW Cottbus umgesetzt werden, wenn eine Stellungnahme des Personalrates der STVW bzw. der jeweils zuständigen Personalräte vorliegt. Ziel ist es, die Verdrängung von regulären Beschäftigungsverhältnissen auszuschließen.
Dokumente zum Download
- Arbeitsinhalte der Arbeitsförderung ( Regiemaßnahmen) auf den Flächen und in Einrichtungen der STVW Cottbus (PDF / 34.54 KByte / 29.01.2009)
Sollten Sie weitere Arbeitsförderprojekte auf den öffentlichen Flächen der Stadt und in Einrichtungen der Stadtverwaltung Cottbus planen, so wenden Sie sich bitte an:
|
Stadtverwaltung Cottbus Büro des Oberbürgermeisters Neumarkt 5 03046 Cottbus | |
| Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild) | |
|
Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik Karin Kasch | |
| 0355 / 612 2857 | |
| 0355 / 612 2705 | |
| Karin.Kasch@cottbus.de |

