30.09.2022
Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz nach § 28 Absatz 1 Satz 1, § 29, § 30 IfSG i.V.m. § 2 Absatz 3 und § 3 BbgGDG i.V.m. § 131 Absatz 1 Satz 1 BbgKVerf zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 30.09.2022
1.2 Personen, die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (COVID-19-typische Symptome), und für die entweder das Gesundheitsamt eine Testung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich aufgrund der Symptome nach ärztlicher Beratung einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben ( Verdachtspersonen. ) …