FNP Gallinchen (Rechtswirksam)

Seit der Gemeindeneugliederung im Land Brandenburg, welche mit den Kommunalwahlen am 26.10.2003 wirksam wurde, gehören die ehemaligen Gemeinden Gallinchen, Groß Gaglow und Kiekebusch zur Stadt Cottbus/Chóśebuz. Gemäß § 204 (2) BauGB wurde der rechtswirksame FNP Gallinchen für die Bauleitplanung der neuen Gebietsgrenzen der Stadt Cottbus/Chóśebuz übernommen.

Verfahren

In der Gemeindevertretungssitzung am 14.02.1991 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Neubearbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gallinchen gefasst. Die Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Ämter bzw. Gemeinden wurden im April 1991 zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf aufgefordert. Die öffentliche Bürgerbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.04.1991 bis zum 17.05.1991. Zwei weitere öffentliche Auslegungen des Entwurfes folgten vom 09.10.2000 bis zum 20.10.2000 und vom 04.12.2000 bis zum 10.01.2000.

Im Ergebnis der Abwägung der während der Offenlagen vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange wurden die Entwürfe des Flächennutzungsplanes überarbeitet bzw. geändert. Am 08.03.2001 wurde der Flächennutzungsplan durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Genehmigung der oberen Verwaltungsbehörde erfolgte am 27.07.2001.

Die Genehmigung wurde am 31.08.2001 ortsüblich bekannt gemacht. Mit erfolgter Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan Gallinchen rechtswirksam.

FNP Gallinchen - Planfassung (2001)

Beschluss

  • Feststellungsbeschluss

Bekanntmachung

  • Amtsblatt 08/2001 vom Amt Neuhausen/Spree
    FNP-G-Amtsblatt ‧ PDF ‧ 271.39 KByte ‧ 09.12.2023

Plandokumente

  • FNP Gallinchen (Ausfertigungsexemplar)
    FNP-G-Ausferttigung ‧ PDF ‧ 11.59 MByte ‧ 09.12.2023
  • Erläuterungsbericht
    FNP-G-Bericht ‧ PDF ‧ 13.88 MByte ‧ 09.12.2023

Geoportal

  • LINK folgt

FNP Gallinchen - Planfassung 1. Änderung (2002)

Die erste Änderung des FNP Gallinchen wurde noch vom Amt Neuhausen/Spree und der Gemeinde Gallinchen durchgeführt. Ursächlich war eine Anpassung der FNP-Darstellung von Landwirtschaftsfläche zu Wohnbaufläche am Kutzeburger Weg. Im Zuge des 1. Änderungsverfahrens wurde der FNP Gallinchen neu bekannt gemacht. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 21.03.2002 und die Genehmigung am 24.06.2003.

Beschluss

Plandokumente

  • FNP Gallinchen (Ausfertigungsexemplar)
    FNP-G01-Ausfertigung ‧ PDF ‧ 36.14 MByte ‧ 09.12.2023
  • Erläuterungsbericht
    FNP-G01-Bericht ‧ PDF ‧ 1.04 MByte ‧ 09.12.2023

Geoportal

Änderungsverfahren

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Wenn eine Entwicklung aus den Darstellungen des FNP nicht möglich ist, können gemäß § 8 (3) BauGB mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Da sich in Cottbus/Chóśebuz der Flächennutzungsplan bereits in Neuaufstellung befindet, beschränken sich FNP-Änderungsverfahren auch auf entsprechende Parallelverfahren zu Bebauungsplänen. Eigenständige FNP-Änderungsverfahren wurden in Cottbus/Chóśebuz bislang nicht durchgeführt.

Bei den parallelen FNP-Änderungen kommen zwei unterschiedliche Verfahrenstypen zur Anwendung. Ziel dieser Differenzierung ist es, den jeweils angemessenen Verfahrenstyp zu wählen und damit den Verwaltungsaufwand und Kosten der Verfahren zu minimieren. Es werden die Möglichkeiten ausgeschöpft, die das Baugesetzbuch bietet, um eine Verkürzung bzw. eine Vereinfachung der Verfahren zu erreichen. Die Verfahrenstypen weisen folgende Besonderheiten auf:

Regelverfahren

Die Standardänderung gem. § 1 Abs. 8 BauGB kommt bei großflächigen oder komplexen Änderungen des FNP zur Anwendung. Die FNP-Änderung wird entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB als Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt.

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB kann genutzt werden, wenn die Änderungen des FNP die Grundzüge der Planung nicht berühren. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Die FNP-Änderung wird entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB als Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt.

Zum FNP Gallinchen liegen mit Stand 12/2023 folgende Änderungen vor:

Berichtigungen

Eine Berichtigung des FNP ist grundsätzlich nur für Bebauungspläne der Innenentwicklung möglich, die nach § 13a BauGB aufgestellt werden können. Hierbei handelt es sich nicht um ein eigenständiges FNP-Verfahren. Es wird stattdessen auf die FNP-Berichtigung im Zuge der Begründung und der Bekanntmachung des Bebauungsplanes verwiesen.

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren (§ 13a) ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf hierbei nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehende Darstellungen mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet werden, ist sodann im Wege der Berichtigung anzupassen.

Zum FNP Gallinchen liegen mit Stand 12/2023 keine Berichtigungen vor.