Geltungsbereich Veränderungssperre Siedlerstraße
Geltungsbereich Veränderungssperre Siedlerstraße
Stadtverwaltung Cottbus

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 29.03.2023 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Wohngebiet Siedlerstraße, Groß Gaglow“ hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus nachfolgend in selbiger öffentlicher Sitzung eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes als Satzung beschlossen.

Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung ihres Beschlusses im Amtsblatt vom 20.05.2023 in Kraft.

Der Geltungsbereich der Satzung befindet sich im Ortsteil Groß Gaglow im Bereich der Siedlerstraße

Zur Sicherung der Planung dürfen im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre ab dem 22.05.2023 im Fachbereich Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, im Zimmer 4.068 während der öffentlichen Sprechstunden einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Ergänzend stehen der vollständige Text der amtlichen Bekanntmachung sowie die Satzung selbst hier zum Download zur Verfügung.