Die Aufgabe der zentralen Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz ist die Bearbeitung, sowie Durchführung von Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, dem Straßenverkehrsgesetz und anderen Gesetzen/ Rechtsvorschriften, welche die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vorsehen.

Der Sitz der Bußgeldstelle in der Stadt Cottbus/Chóśebuz befindet sich in der Berliner Straße 154.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Ein Bußgeldverfahren beginnt bereits mit der Erfassung der Ordnungswidrigkeit. Handelt es sich um geringfügigere Verstöße, wie zum Beispiel einen Parkverstoß, so wird meist ein Verwarnungsgeld angeordnet.

In einem solchen Fall erhält der Beschuldigte eine schriftliche Anhörung. Sofern die Ordnungswidrigkeit anerkannt wird und das geforderte Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche unter Angabe des Aktenzeichens bei der Stadt Cottbus/Chóśebuz eingezahlt wird, gilt das Verfahren als abgeschlossen.

Sofern der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen wird und sich der Beschuldigte nicht entlasten kann, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.

Der Beschuldigte kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang des Bescheids erfolgen. Wenn dem Einspruch nicht stattgeben wird , wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Cottbus abgegeben. Dort entscheidet man dann über Ihren Einspruch.

Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.