
1. Wann werden die Benachrichtigungen zur Wahl verschickt?
- Die Briefe mit der Benachrichtigung zur Wahl werden bis zum 2. Februar 2025 zugeschickt.
2. Wann sind die Wahllokale offen?
- Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 23. Februar 2025, von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
3. Was muss ich bei der Wahl mitbringen?
- Einen gültigen Ausweis, z. B. den Personalausweis oder den Reisepass
- Die Benachrichtigung zur Wahl sollte ich mitbringen, ist aber nicht zwingend.
4. Briefwahl
- Wenn ich am Tag der Wahl nicht selbst wählen kann, kann ich mit einem Brief wählen. Dazu muss ich Unterlagen beantragen:
a) Wie kann ich die Unterlagen beantragen?
- mit QR-Code (auf der Benachrichtigung zur Wahl abgedruckt)
- im Internet auf der Website www.cottbus.de/wahlschein
- mit E-Mail an wahlen@cottbus.de
- durch einen einfachen Brief an Wahlbüro Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz Neumarkt 5, 03046 Cottbus oder
- Ich werfe den Antrag bei der Stadt-Verwaltung Cottbus/Chóśebuz, Neumarkt 5, 03046 Cottbus ein.
Hinweis: Anträge über Telefon sind nicht möglich!
b) Ab wann ist das möglich?
- Die Beantragung eines Wahl-Scheins ist ab sofort, bis zum 21. Februar 2025 15:00 Uhr möglich.
5. Ich kann die Unterlagen auch selbst abholen
a) Wann kann ich sie abholen?
- Ab Dienstag, dem 4. Februar 2025, kann ich die Unterlagen für die Brief-Wahl auch selbst beantragen und auch selbst abholen.
b) Wo kann ich sie abholen?
In der Stadt- und Regionalbibliothek, Berliner Straße 13/14, 03046 Cottbus.
Öffnungszeiten:
- Montag: geschlossen
- Dienstag bis Donnerstag: 10:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 10:00 – 15:00 Uhr
- Samstag: 10:00 – 14:00 Uhr
6. Wann werden die Unterlagen zur Brief-Wahl versendet?
- Voraussichtlich erst ab dem 3. Februar 2025
Hinweis: Meine Stimme mit Brief zählt nur, wenn mein Brief zur Wahl spätestens am 23.02.2025 um 18.00 bei der zuständigen Wahl- Behörde eingetroffen ist.
7. Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der offiziellen Internet-Seite der Stadt Cottbus