räumliche Einordnung des Geltungsbereiches
räumliche Einordnung des Geltungsbereiches
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss (II.1-004/24 StVV) gefasst:

Für das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. N/33/138 „ALBA-Recyclingzentrum Lakomaer Chaussee, Saspow“ aufgestellt.

Das Plangebiet in der Gemarkung Saspow umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10 ha. Es liegt nördlich der Lakomaer Chaussee sowie der ehemaligen Mülldeponie, östlich der Spree, westlich der Bahnschienen sowie innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Spreeaue Cottbus-Nord“.

Folgende Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches.

Gemarkung Saspow, Flur 71: 345, 346/4 (tlw.), 347/2, 347/3, 348, 349/1, 349/3, 349/4, 350/1, 350/3, 351, 352, 353 (tlw.), 354, 369, 370, 371/1, 371/2, 372/2, 518, 1001, 1002, 1003 und 1004.

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus nebenstehendem Kartenausschnitt.

Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung des Betriebsstandortes Recyclingzentrum Lakomaer Chaussee. Damit verbunden ist die Vermeidung der Inanspruchnahme neuer Flächen an einem Alternativstandort und die Sicherung von Kompensationsmaßnahmen für den dauerhaften Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet nach den Maßgaben des Umwelt- und Planungsrechtes.

Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes erfolgt durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 03.02.2025 bis 03.03.2025 auf dieser Seite.

Ergänzend können die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich bietet der Fachbereich Stadtentwicklung einen Erörterungstermin am 13.02.2025, ab 16 Uhr in der Berliner Straße 6, Raum 308 in 03046 Cottbus an.

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis spätestens 05.03.2025 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Die amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 25.01.2025. Der vollständige Text der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur Beteiligung stehen hier zum Download zur Verfügung.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download