Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Forschung und Entwicklung nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor. Zukünftig werden sich in dem Plangebiet außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ansiedeln und bis zu 660 Arbeitsplätze entstehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 5,3 Hektar und beinhaltet in der Gemarkung Brunschwig der Flur 47 die Flurstücke 356, 357 tlw., 358, 359 tlw., 360, 361 tlw., 362, 363 tlw., 364, 365 tlw.,194-198, 199 tlw. sowie Flur 48 das Flurstück 55 tlw..

Die Grenzen des Plangebietes werden im Westen durch die Kleingartenanlage Windmühlenaue, im Süden durch den Zentralcampus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, im Osten durch die Lagune und im Norden durch den Nordring gebildet.

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist in nebenstehehndem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.11.2024.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/40/116 „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 27.03.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2024 mit der zugehörigen Begründung nebst Umweltbericht und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 08.07.2024 bis 19.08.2024.

Im Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Festsetzungen geändert:

  • Änderung der Gebäudeoberkante von 92,0 m über Normalhöhennull (NHN) auf 95,0 m über NHN im Sondergebiet SO, somit ist eine maximale Gebäudehöhe von rund 25 m möglich.
  • Konkretisierung der Festsetzung zur Fassadenbegrünung.

Daher erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB vorgeschriebene erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt angemessen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.11.2024 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 18.11.2024 bis 02.12.2024 auf dieser Seite.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden, soweit sie sich auf die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes beziehen. Diese sind bis spätestens 04.12.2024 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse Bauplanung@Cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 09.11.2024. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Dowmload