OB Kelch im Pressegespräch im Stadthaus
OB Kelch im Pressegespräch im Stadthaus
Mary-Ann Basto

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz zählt zu den Zuwanderungskommunen des Landes Brandenburg. Seit Jahren ist die Stadt in der Übererfüllung bei der Aufnahme von Geflüchteten. Auch bei der Aufnahme von insbesondere Frauen, Kindern und älteren Menschen aus der Ukraine hat die Stadt und ihr Helfernetzwerk sich über Gebühr engagiert.

„Wie schon vor zwei Wochen die Landeshauptstadt Potsdam hisst die Stadt Cottbus/Chóśebuz die weiße Fahne“, sagt der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch. In Brandenburg aber nicht nur da tragen vor allem die kreisfreien Städte die größte Last. „Wir können nicht mehr“, so der Oberbürgermeister weiter. „Die Schulen und die Gesundheitsversorgung sind an der maximalen Kapazitätsgrenze und Signale der Unterstützung seitens des Landes und des Bundes haben wir bisher nicht erhalten. Immer werden wir vertröstet.“

Die im Rahmen des Ukrainekrieges eingestellten Migrationssozialarbeiter bei den freien Trägern haben ihre Kündigung zum Jahresende erhalten, weil es bisher keine Aussage des Landes zur Weiterfinanzierung gibt. Dass die Stadt trotzdem weiterhin Zuzug zu verzeichnen hat, geht auf den regulären Familiennachzug zurück, aber auch auf die weiterhin fehlende Wohnsitzauflage im Land Brandenburg. Immer noch kann jeder anerkannte Geflüchtete aus Brandenburg seinen Wohnsitz innerhalb des Landes frei wählen. Auch hier werden besonders häufig die kreisfreien Städte ausgesucht. „Umso bitterer, dass es in Brandenburg noch immer Kommunen gibt, die ihrer Aufnahmepflicht in Größenordnungen von 400 – 500 Personen nicht nachkommen. Aber dies ist kein Brandenburger Phänomen. Auch in Europa ist das solidarische Verteilsystem unseres Erachtens zum erliegen gekommen.“, kritisiert Holger Kelch.

Hinzu kommen Geflüchtete, die über Russland, Weißrussland und die Ukraine fliehen, die fragwürdige Politik Serbiens und eine beachtliche Anzahl von sogenannter Sekundärmigration.

Daher fordert die Stadt Cottbus/Chóśebuz:

  • Die gleichmäßige und gerechte Durchsetzung der Verteilung innerhalb Brandenburgs und Deutschlands sowie die Wiederherstellung der gleichmäßigen Verteilung innerhalb Europas
  • Niederschwellige Angebote der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete neben den bereits etablierten Strukturen (um diese am Rande ihrer Leistungsfähigkeit zu entlasten)
  • Sofortige und umfängliche Bauförderung von Kita, Schule und Hort
  • Ermöglichung von Willkommensklassen (maximale Auslegung des Ermessensspielraums im Schulgesetz)
  • Direkte und auskömmliche Förderung und Unterstützung der Kommunen, die Verantwortung übernehmen und die Hauptlast tragen (100 % Übernahme der Kosten und auch der Folgekosten)
  • Hauptforderungen: Flüchtlingsgipfel mit Ministerpräsident und Kabinett unter Einbindung der Kommunen und daran anschließend Flüchtlingskonferenz mit dem Bundeskanzler