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Aufgrund der ergiebigen Niederschläge im Einzugsgebiet der Spree und der nun einsetzenden kühleren Witterung hat sich die aktuelle wasserwirtschaftliche Situation entspannt. Durch die Niederschläge und Wetterprognosen ist eine weitere anhaltende Unterschreitung der Mindestabflussmenge an den maßgebenden Bezugspegeln nicht mehr zu erwarten. Daher ist die Untersagung der Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern in Cottbus/Chóśebuz nicht mehr erforderlich.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat ihre Allgemeinverfügung zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs vom 21.07.2022 am 02.09.2022 widerrufen und den Widerruf heute auf www.cottbus.de/entnahmeverbot veröffentlicht.

Die Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung ist damit ab morgen, 03.09.2022 wieder erlaubt.

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