Stadt Cottbus/Chóśebuz

Blinde und sehbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Gleichberechtigung und Teilhabe, auch und gerade bei Wahlen. Wie können diese Personen ihr Wahlrecht wahrnehmen?

Für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Cottbus/Chóśebuz am 11.09.2022 wurden eine CD mit Namen und Informationen zu den sieben Bewerberinnen und Bewerbern sowie eine Wahlschablone entwickelt.

Auf der CD werden die Kandidaten in der Reihenfolge des Stimmzettels vorgestellt. Die Hörerin bzw. der Hörer kann somit in Ruhe entscheiden, wen sie oder er wählen möchte. Den entsprechenden Listenplatz muss man sich merken.

Die Wahlschablone ist mit dem Stimmzettel in Größe und Form identisch. Am Stimmzettel ist die rechte obere Ecke schräg abgeschnitten, so dass man das Dokument richtig in die Schablone einlegen kann. Dann stimmen die Löcher von Schablone und Stimmzettel überein. Die Nummer des Listenplatzes der Kandidaten sind in Braille-Schrift auf der Schablone hinterlegt. Jetzt kann die Wählerin oder der Wähler das Kreuz an die gewünschte Stelle setzen.

CD und Wahlschablone werden den Mitgliedern des Blinden-und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (BSVB), die in Cottbus/Chóśebuz wohnen, ab Mitte August automatisch zugestellt. Wer dem Verband nicht als Mitglied angehört, kann sich unter Tel. 0355 22549 oder E-Mail bsvb@bsvb.de melden und die Wahlhilfen kostenlos anfordern. Mit diesen Hilfsmitteln ist bspw. die Briefwahl möglich.

Außerdem liegt in jedem Wahllokal eine Wahlschablone bereit.

Damit ist eine Wahl durch die blinden und sehbehinderten Menschen weitgehend selbständig, unabhängig und geheim möglich.

Ein Hinweis

Der Ortsverband des BSVB lädt am 30.08.2022 um 14:00 Uhr in das Hotel Radisson Blu zu einem Wählerforum mit den sieben OB-Bewerberinnen und - bewerbern ein.