Das einsturzgefährdete Gebäude ihn der Straße der Jugend 100/101 wird abgerissen. Dabei handelt es sich um eine bauordnungsbehördliche Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr. Erhalten bleibt nur der Keller.

1Gebäude in der Straße der Jugend/Bürgerstraße
2Gebäude in der Straße der Jugend/Bürgerstraße
3Gebäude in der Straße der Jugend/Bürgerstraße
1-3Gebäude in der Straße der Jugend/Bürgerstraße
Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Arbeiten haben mit der Baustelleneinrichtung sowie der Beräumung der Hoffläche des Grundstückes von vorhandenen Materialien begonnen. Im Anschluss erfolgen die Entkernung des Gebäudes sowie die statische Sicherung des Kellers.

Durch die Cottbusverkehr GmbH wird die Abspannung der Oberleitung der Straßenbahn vom Gebäude Straße der Jugend 100 an einen Behelfsmast verlegt.

Danach beginnt der oberirdische Rückbau des Gebäudes. Das Abbruchmaterial wird von der beauftragten Firma entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt. Der Abbruch soll im Mai 2022 abgeschlossen sein. Im Anschluss erfolgt die Einfriedung des Grundstückes bis voraussichtlich Juni 2022. Alle Arbeiten werden unter der Einhaltung der geltenden Vorschriften ausgeführt. Lärm- und Staubbelästigungen können dabei nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die ausführende Firma ist angehalten, notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Staub und unnötigem Lärm zu treffen.

Es ist keine Sperrung der Straße der Jugend oder Unterbrechung des Straßenbahnverkehrs während der Arbeiten vorgesehen.

Das Gebäude ist seit Frühjahr 2017 durch ein umfangreiches Gerüst gestützt. Dazu musste die Bürgerstraße zum Teil gesperrt werden. Mittlerweile hat sich der Zustand des Gebäudes weiter so massiv verschlechtert, dass es nicht mehr zu halten ist. Eigentümerin ist eine Erbengemeinschaft.