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Update vom 06.04.2022:
Das unter der Adresse impfstatus.cottbus.de zur Verfügung gestellte Meldeportal ist wieder verfügbar, die technischen Probleme konnten behoben werden.


Die Vorbereitungen des Web-Portals zur Meldung nach dem § 20 a Infektionsschutzgesetz – einrichtungsbezogene Impfpflicht – laufen auf Hochtouren. Voraussichtlich am Montag, 28.03.2022, erfolgt die Freischaltung des Meldeportals.

Vorab werden die erforderlichen Dokumente in Form einer standardisierten Excel-Tabelle zur Personalmeldung als auch das Meldeformular zur Abschätzung einer möglichen Versorgungsgefährdung auf der Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz unter www.cottbus.de/impfpflicht zum Download bereitgestellt.

Die Einrichtungen sind damit in der Lage, vorab die Dokumente auszufüllen und mit Freischaltung des Meldeportals und Veröffentlichung der URL- Adresse hochzuladen. Die Meldungen an das Gesundheitsamt über das Portal müssen bis zum 30.03.2022 erfolgt sein.