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Erhebliche Personalengpässe zwingen das Gesundheitsamt Cottbus/Chóśebuz zu einer kurzfristigen Umstrukturierung der Aufgaben und Abläufe. So gelten ab Freitag, 18.03.2022, folgende Abläufe:

Liegt ein positiver Schnelltest auf Covid 19 vor, ist keine Meldung beim Gesundheitsamt mehr notwendig. Wer einen solchen Test hat, ist aufgefordert, umgehend eines von fünf Testzentren aufzusuchen, die auch PCR-Tests anbieten und dafür autorisiert sind. Dabei handelt es sich um

  • Testzentrum Gubener Straße 17
  • Alte Chemiefabrik, Parzellenstraße
  • MVZ-Labor Dr. Braun, Lieberoser Straße
  • Testzentrum ehemals Stadt Cottbus in der Spremberger Straße
  • Apotheke im Lausitz Park

In diesen Zentren wird ein erneuter Schnelltest durchgeführt. Ist dieser positiv, wird automatisch ein PCR-Test gemacht. Die Testzentren übermitteln dann ein etwaig positives Ergebnis an das Gesundheitsamt.

Personen mit einschlägigen Symptomen einer Covid-Infektion melden sich umgehend bei ihrem Hausarzt zur Krankschreibung.

Meldungen an das Gesundheitsamt sind nur noch nötig für Personen aus der so genannten kritischen Infrastruktur (Kritis). Das betrifft in erster Linie den Pflege- und Gesundheitsbereich. Unter Hinweis auf den positiven PCR-Test benötigt das Gesundheitsamt dann Angaben zu Haushaltsangehörigen als Kontaktpersonen. Von diesen wird durch das Gesundheitsamt dann beispielsweise der Impfstatus abgefragt, um ggf. Quarantäneregeln festlegen zu können. Im Übrigen gilt weiterhin die „Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 10.02.2022“, veröffentlicht auf www.cottbus.de/corona