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Bürgerinnen und Bürger, die zwischen Ende Februar und dem 04.03.2022 eine mittels PCR-Test bestätigte Corona-Infektion hatten, bekommen nur noch einen Bescheid vom Gesundheitsamt. Durch die extrem hohen Fallzahlen ist kein persönlicher Kontakt zwischen Gesundheitsbehörde und Infizierten aus diesem Zeitraum möglich gewesen. Sollten Haushaltsangehörige, die auf Grundlage der städtischen Allgemeinverfügung als Kontaktpersonen in Quarantäne gegangen sind, eine entsprechende Bescheinigung benötigen, wird gebeten, diese mit Namen und Geburtsdatum per E-Mail unter gesundheitsamt@cottbus.de zu melden. Diese Daten werden sonst in dem Telefonat abgefragt. Für den genannten Zeitraum könnte das die Angehörigen (Lebenspartner, Kinder, weitere Haushaltsmitglieder) von ca. 1.000 Fällen betreffen.

Das Gesundheitsamt bittet für diese Verfahrensweise um Verständnis. Für den Zeitraum ab 05.03.2022 erfolgen aktuell die Anrufe. Angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen ist allerdings auch in nächster Zeit mit der o.g. Regelung zu rechnen. Dazu erfolgen entsprechende Veröffentlichungen u.a. auf www.cottbus.de.

Das Gesundheitsamt verweist ergänzend auf die weiterhin gültige „Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 10.02.2022“, veröffentlicht unter www.cottbus.de/corona. Diese Verfügung und der positive PCR-Testnachweis gelten auch als Quarantäne-Belege bspw. zur Vorlage beim Arbeitgeber. Zudem wird nochmals darauf verwiesen, dass das Gesundheitsamt keine Genesenen-Nachweise ausstellt.