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Die aktuell sehr hohen Fallzahlen bei Covid-19-Infektionen – zuletzt pro Tag jeweils mehr als 200 bzw. 400 Fälle – haben zu einen erheblichen Rückstau bei der Abarbeitung im Gesundheitsamt Cottbus/Chóśebuz geführt. Derzeit liegt die Bearbeitung der eingehenden Ergebnisse ca. 4 Tage zurück. Das führt dazu, dass positiv getestete Personen erst vergleichsweise spät durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden können. Verständlicherweise entsteht dadurch Unmut bei den infizierten Personen, die sich über zu wenig Informationen und Anweisungen beklagen. Diese Situation ist auch aus Sicht der Stadtverwaltung bedauerlich, aber aktuell nicht anders zu bewältigen – trotz umfangreicher personeller Hilfen aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung, der Schaffung von zusätzlichen 14 Scout-Stellen und der anhaltend hohen Unterstützung durch Soldaten der Bundeswehr.

Handlungsanleitung auch ohne direkten Kontakt mit dem Gesundheitsamt bietet die „Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen“, veröffentlicht auf www.cottbus.de/corona

Diese regelt u.a. die Pflicht zur Absonderung bei einem positiven Testergebnis, aber auch das Ende einer Quarantäne. Wer demnach infiziert, aber symptomfrei ist, kann sich am 7. Tag nach der Bestätigung eines positiven Testergebnisses mittels PoC-Test freitesten. Die entsprechende Negativ-Bescheinigung wird von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt und ist durch die Betroffenen als pdf-Datei dem Gesundheitsamt zuzuleiten ( gesundheitsamt@cottbus.de ).

Angehörige der kritischen Infrastruktur werden mittels PCR-Test freigetestet. Das wird über das Gesundheitsamt gesteuert und kommuniziert.