Gabriele Bogacz

Durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Cottbus/Chóśebuz wurden zum Stichtag 01.01.2022 Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen ermittelt.

Die aktuellen Bodenrichtwerte liegen gemäß Brandenburgischer Gutachterausschussverordnung vom 12. Mai 2010 (GVBl. II, Nr. 27/10), § 12 Abs. 2 ab sofort zur Einsichtnahme

in der

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
beim Fachbereich Geoinformation undLiegenschaftskataster
in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus
Zimmer 4.037, Tel.: 0355/612 4213 bzw. 0355/612 4212
E-Mail: gutachterausschuss@cottbus.de

vor.

Aufgrund der aktuellen Lage werden in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz aus epidemiologischen Gründen Bürgeranliegen ausschließlich mit Terminvergabe bearbeitet. Die Auslegung bzw. Einsichtnahme der aktuellen Bodenrichtwerte erfolgt nur nach telefonischer Vereinbarung. Alle Interessenten können von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche sowie mündliche Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangen. Die neuen Bodenrichtwerte werden voraussichtlich Anfang März 2021 im Internetportal „BORIS Land Brandenburg“ zum Abruf bereitstehen.

Weitere Informationen zum BRW-Portal sind auf der Homepage der Gutachterausschüsse bereitgestellt: www.gutachterausschuss-bb.de