Baulandkataster der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Baulandkataster der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Stadt Cottbus/Chóśebuz

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz strebt eine nachhaltige Stadtentwicklung an. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden ist dabei ein wichtiger Grundsatz und im Baugesetzbuch verankert. Mit dem Ziel, bereits erschlossene Bereiche im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung für den Wohnungsbau zu mobilisieren und der Nachfragesituation zu begegnen, ist jetzt das Baulandkataster, als ein Serviceangebot der Stadt Cottbus/Chóśebuz, unter www.cottbus.de/baulandkataster online.

Ausgewiesen sind dort ca. 85 Hektar brutto, nach dem in allen Ortsteilen die Potentiale ermittelt worden sind. Dabei handelt es sich um Flächen, die kurzfristig bebaut werden könnten. Das Potential umfasst ca. 900 mögliche Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie ca. 1.900 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern bzw. dem Geschosswohnungsbau. Darüber hinaus wird der Flächennutzungsplan, der derzeit neu aufgestellt wird, Flächenpotentiale von bis zu 10.000 Wohneinheiten ausweisen. Das ist mit dem Blick auf den Strukturwandel äußerst wichtig.

Das Angebot im Baulandkataster richtet sich vor allem an Bauwillige, Architekturbüros, Immobilienmakler und Baufirmen. Das Baulandkataster beinhaltet Flächen unbebauter oder geringfügig bebauter Grundstücke innerhalb der Siedlungsflächen der Stadt Cottbus/Chóśebuz, die für eine Bebauung prinzipiell geeignet erscheinen. Jedoch ergibt sich aus den Darstellungen im Baulandkataster weder ein Rechtsanspruch auf eine Bebaubarkeit, noch eine Verpflichtung zur Bebauung. Die Aussagen des Baulandkatasters ersetzen weder eine Baugenehmigung, noch bilden sie eine diesbezügliche Zusage.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über Namen und Adressen der jeweiligen Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer können der Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulandkatasters widersprechen. Der Widerspruch ist jederzeit möglich. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Grundstücke, für die ein Widerspruch eingeht, werden umgehend gelöscht. Wer Informationen über weitere Flächen (Baulücken) hat, kann diese gern an die Stadtverwaltung senden – unter Angaben zur Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer an die Stadt Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Stadtentwicklung, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus oder per E-Mail an stadtentwicklung@cottbus.de