Jan Gloßmann

Schornsteinfeger leisten eine wichtige Arbeit rund um das Thema Brandsicherheit und Gesundheitsschutz in Gebäuden. Viele Cottbuserinnen und Cottbuser haben sich an ihren Schornsteinfeger gewöhnt.

Veränderungen in den Kehrbezirken gibt es nun für große Teile der Stadt Cottbus/Chóśebuz hinsichtlich des für den Eigentümer zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Viele Eigentümer von Liegenschaften bekommen damit einen neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit hat vier der acht Cottbuser Kehrbezirke turnusmäßig zum Ende des vergangenen Jahres ausgeschrieben. Während Dominik Welzel und Maik Blume die Tätigkeit in ihren angestammten Kehrbezirken fortsetzen werden, hat Konrad Golz seine Aufgaben an seinen ehemaligen Mitarbeiter Marco Schicketanz übergeben.

Der Kehrbezirk von Axel Gründel ist jedoch trotz mehrfacher Ausschreibung unbesetzt geblieben. „Wir haben deshalb zusammen mit den verbliebenen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern die Liegenschaften aus dem Kehrbezirk von Herrn Gründel aufgeteilt, so dass die Eigentümer dieser Liegenschaften einen neuen Ansprechpartner bekommen“, erläutert Manuel Helbig, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit.

Grob zusammengefasst wurde der Kehrbezirk von Herrn Gründel wie folgt aufgeteilt:

Madlow – Dominik Welzel

Branitzer Siedlung, Sandow – Frank Bosdorf

Willmersdorf – Marco Schicketanz

Bereich Schlachthofstraße/Arndtstraße – Roberto Riedel

Maust (Landkreis Spree-Neiße) – Tom Sachse

Suschow, Fleißdorf (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) – Lars Tschendel

Des Weiteren hat Dominik Welzel im Zuge dieser Veränderungen aus seinem Kehrbezirk die Orte Kolkwitz-Papitz an Frank Thiele und Vetschau-Göritz an Lars Tschendel übergeben.

In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Ordnung und Sicherheitdarauf hin, dass der Eigentümer eines Grundstücks mit kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerstätten und Lüftungsanlagen sich eigenverantwortlich um die Beauftragung eines Schornsteinfegers für die Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten (hierzu gehören zum Beispiel die Schornsteinkehrung, die Emissionsmessung oder die Überprüfung einer Abgasleitung) kümmern muss. Diese Arbeiten kann sowohl der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als auch jeder andere Schornsteinfeger mit der entsprechenden Befähigung durchführen. Die Termine hierfür können in den aktuellen Feuerstätten- bzw. Lüftungsbescheiden nachgelesen werden. Werden diese Arbeiten nicht vom Bevollmächtigten ausgeführt, ist diesem nach Durchführung der Arbeiten das entsprechende Formblatt als Nachweis zu übersenden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Grundstückseigentümer.

Weitere Informationen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger im Fachbereich Ordnung und Sicherheit unter der Telefonnummer 0355 612 2364 oder im Innungsbüro der Schornsteinfegerinnung unter Telefon 0355 381 8514.

Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit dankt Axel Gründel für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren und wünscht auch auf diesem Wege noch einmal alles Gute für die Zukunft. Gleichzeitig bedanken wir uns bei den aktuell sieben Bevollmächtigten für die unkomplizierte Zusammenarbeit und die Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben.